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Alle Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, haben Anspruch auf die Riester-Renten Förderung. Unter die Riester-Förderung fallen auch die selbständigen (pflichtversicherten) Handwerker, Landwirte, Hebammen, Lehrer oder Freiberufler, die in der Künstlersozialkasse pflichtversichert sind. Ebenfalls Riester - förderfähig sind Beamte, Richter, Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und Soldaten sowie die Wehr- und Zivildienstleistenden. Seit 2008 sind auch Erwerbsminderungsrentner förderfähig.
Wichtig: Die Ehepartner von unmittelbar Begünstigten, die selbst nicht zum begünstigten Kreis von Begünstigten gehören, haben auch einen mittelbaren Anspruch auf Zulagen, wenn für sie ein eigener Riestervertrag abgeschlossen wird.
Nicht zum Begünstigtenkreis gehören im wesentlichen die
- nicht versicherungspflichtigen Selbstständigen
- Freiwillig Versicherte und die überwiegende Zahl der geringfügig Beschäftigten
- Personen, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung pflichtversichert sind
Falls ein Ehepartner nicht selbst zum Sonderausgabenabzug berechtigt ist genügt es, wenn der andere Partner zum Begünstigtenkreis gehört. Über diesen Weg (mittelbare Förderung) erhält auch der Ehepartner die Zulagen der Riester-Rente.
Für die Anlage der Riester-Rente kommen folgenden Anlagemöglichkeiten in Frage:
- Ein Banksparplan
- Private Rentenversicherung (klassisch oder fondsgebunden)
- Fondssparpläne
- Diverse Investmentfonds
- Für Wohneigentum (Finanzierungsmittel müssen bis zum Rentenbeginn zurückgeführt werden.
- Betriebliche Altersvorsorge (bedingt optimal)
Wie funktioniert die Riester Rente?
Grundsätzlich ist es notwendig, sogar fast unabdingbar den Abschluss einer privaten Zusatz-Versicherung voranzutreiben, um die Versorgungslücken im Alter aufzufangen. Die Riester-Rente mit ihren gedeckelten Beiträgen, ist allein ist nicht in der Lage die Lücken im Alter vollständig aufzufüllen. Vielmehr war gedacht, die Lücken der letzten Rentenreformen der gesetzlichen Rentenversicherungen, durch eine private kapitalgedeckte Zusatzversicherung auszugleichen.
Die Höchstbeträge zur Riesterrente sind auf 4% der Bruttoverdienste begrenzt. Auch hier galt die Beitragsbemessungsgrenze von 2002 der Rentenversicherung als Höchstgrenze. Hieraus ergibt sich der Höchstbetrag von 2.100€. Diese Satz gilt zunächst auf unbegrenzte Zeit in dieser Höhe.
Ein Beispiel: Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoverdienst von 30.000€ (maßgeblich ist der Bruttoverdienst des Vorjahres) muss die 4%, also genau 1.200 € in den Vertrag hineinfließen lassen. Die Zulage von 154 €- (und mögliche Kinderzulagen von weiteren 185€ pro Kind bzw. 300 € für ab 2008 geborene Kinder), drücken den Eigenbetrag auf 1.046€ p.a.. Zahlt der Riester-Sparer weniger wird die Riester-Zulage anteilig gekürzt.
Riester-Sparer können aber auch freiwillig den jeweiligen Höchstbeitrag zahlen, um den maximalen Sonderausgabenabzug geltend zu machen. Der Höchsteigenbetrag beträgt 2.100€ - 154€ = 1.946€ pro Kalenderjahr.
Die Zahlung des Höchstbetrages macht besonders für Singles und besserverdienende Arbeitnehmer Sinn. Neben der Grundzulage wird eine hohe Steuerrückerstattung gezahlt. Der Jahresbeitrag des Riester-Vertrages, also der Eigenbeitrag und die Grundzulage, können in der Steuerklärung gemäß §10a und §79 ff als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Innerhalb einer Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt die Steuerersparnis aus der Lohn-/Einkommensteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Ist die Steuerersparnis größer als die Grundzulage wird dem Riester-Sparer eine Steuerrückerstattung zuteil. Die Höhe der Rückerstattung ergibt sich aus der Differenz der Steuerersparnis und der Grundzulage. Diese Differenz wird dem Sparer vom Finanzamt direkt erstattet. Die Grundzulage zahlt die deutsche Renten-Versicherung in den Riester-Vertrag, nachdem die Fördervoraussetzungen (SV-Pflicht, Mindesteigenbeitrag etc.) vorher nochmals geprüft worden.
Die Zahlung der Grundzulage muss jährlich beantragt werden. Die Zulage kann noch rückwirkend beantragt werden, falls man es einmal vergessen haben sollte. Um den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten, sollten Riester-Anleger bei Ihrer Gesellschaft nach einem Dauerzulagenantrag fragen.
Vor Abschluss eines Riester Vertrages sollten Bedingungen und Auszahlungsmodalitäten genau geprüft werden. Einen Marktvergleich können Sie hier anfordern;