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Aspekte der Förderung – Riester Berechnung und Riester Rechner
Zulage für den Ehepartner
Gehört nur ein Ehepartner zum geförderten Personenkreis, kann auch der selbst nicht förderfähige Partner die Riester Zulage erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass beide Ehepartner steuerlich zusammen veranlagt werden und einen eigenen Vorsorgevertrag abgeschlossen haben.
Besteht für die Förderung ein Einkommenslimit?
Für den förderfähigen Personenkreis existiert kein Einkommenslimit. Somit können auch Besserverdienende in Riester-Produkten anlegen. Die Zulagen des Staates werden aber gedeckelt, denn ab 2008 fördert der Bund maximal 4 Prozent des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, maximal aber 2.100€. Auch Angestellte, die mit den Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, riskieren somit nicht, bei der Förderung nicht berücksichtigt zu werden.
Riester Rente berechnen: Die Höhe der Förderung
Die Förderquote hängt von den persönlichen Umständen ab.
- 154 € Riester Grundzulage je Jahr
- 154 € Riester Grundzulage für jeden Ehegatten
- 185 € Riester Kinderzulage je Kind und Jahr; für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 €
- Steuerersparnisse aufgrund des Sonderausgabenabzugs
Riester Rechner - Beispiele zur Berechnung Riesterrente
Riester Berechnung Beispiel I: Single ohne Kind, Vorjahresbruttoeinkommen: 30.000 €
Förderung zum Erreichen der vollen Zulage (in €):
| Jahr | Eigenbeitrag | Grundzulage | Kinderzulage | Gesamte Sparleistung | gesparte Steuern | gesamte Förderung | Förderquote in Prozent |
| 2009 | 1.046 | 154 | keine | 1.200 | 225 | 379 | 31,6 |
Riester Berechnung Beispiel II: Paar mit zwei Kindern (ein Ehepartner ist Beamter), Vorjahresbruttoeinkommen: 40.000 €
(zu versteuerndes EK 35.000€)
Förderung zum Erreichen der vollen Zulage (in €):
| Jahr | Eigenbeitrag | Grundzulage | Kinderzulage | Gesamte Sparleistung | gesparte Steuern | gesamte Förderung | Förderquote in Prozent |
| 2009 | 922 | 308 | 370 | 1.600 | Keine | 678 | 42,4 |
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