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Förderung der Riester Rente: Wer wird gefördert?

Riester Rente für Beamte und Arbeitnehmer

Die Riester-Rente ist insbesondere für Arbeitnehmer gedacht. Auch Beamte können profitieren. Selbständige haben dagegen schlechte Karten, es sei denn sie sind per Gesetz pflichtversichert(Handwerker) oder mit einem sozialversicherungspflichtigen Ehegatten verheiratet. Die Riester Zulagen gibt es für die Altersvorsorge von Personen, die Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung sind:

  • Angestellte, die rentenversicherungspflichtig sind
  • nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehung
  • geringfügig Beschäftigte auf 400 Euro-Basis, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosenhilfe oder Kranken- und Mutterschaftsgeld)
  • pflichtversicherte Selbstständige (wie beispielsweise Handwerker)
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte
  • Arbeitnehmer mit einer „beamtenähnlichen Gesamtversorgung“ (Öffentlicher Dienst)
  • Seelotsen
  • Beamte, Berufssoldaten und Richter:
    Beamte können die Riester-Förderung grundsätzlich erhalten, jedoch in eingeschränkter Weise. Sie können aufgrund der bundesweiten Versorgungsregelung keine betriebliche Altersvorsorge betreiben. Die Riester Rente wird für Beamte deshalb nur beim Abschluss einer privaten Altersvorsorge gewährt.
  • Publizisten und Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
  • Erwerbsminderungsrentner (seit 01.01.2008)

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Häufige Begriffe für diese Seite:

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