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Höhe der Riester Förderung

Wie hoch ist die Förderung der Riester Rente?

Die Förderung steigt seit 2002 (bis 2008) in vier Schritten an. Seit dem Jahr 2008 müssen vier Prozent vom Vorjahresbruttoeinkommen in den Riestervertrag fließen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Der Eigenbetrag beträgt: 4% vom Vorjahresbrutto minus Grundzulage, minus Kinderzulagen. Besserverdiener können freiwillig die Riesterhöchstsätze bezahlen, um neben den Zulagen noch attraktive Steuervorteile zu nutzen. Der Höchstsätze ist 2.100€.

Hierzu ein Beispiel:

Höchstsatz 2009 : 2.100€ - 154€ Grundzulage = 1.946€

Das Finanzamt wird nun gemäß einer Günstigerprüfung, die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug ermitteln, die Grund- und Kinderzulagen abziehen und die Differenz dem Steuerzahler bei seiner nächsten Steuererklärung gutschreiben. Vorraussetzung dafür ist die Abgabe der Anlage AV.

Staatliche Zulagen

Jahr Single Ehepaare (jeder Partner mit eigenem Riester-Vertrag) Kinderzulage
2002/2003 38 Euro 76 Euro 46 Euro
2004/2005 76 Euro 152 Euro 92 Euro
2006/2007 114 Euro 228 Euro 138 Euro
ab 2008 154 Euro 308 Euro 185 Euro
ab 2008   für neugeborene Kinder 300 Euro
 

Achtung: Die Kinderzulage kann nur erhalten, wer auch Kindergeld bezieht.

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