Stichwortverzeichnis Riester Renteversicherung Glossar Basisrente FAQ
Es sind 106 Einträge im Lexikon.Alle
- 3 Säulen Modell der Altersvorsorge
-
Das Modell der Altersvorsorge besteht aus drei Säulen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, existieren die betriebliche Altersvorsorge und die Private Altersvorsorge. Das drei Säulen Modell der Altersvorsorge besteht zu einem Drittel aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Altersvorsorge und zu zwei Dritteln aus einer kapitalgedeckten (privaten- und betrieblichen) Altersvorsorge.
- 3 Schicht-Modell
-
Das 3 Schicht Modell zeigt die verschiedenen Durchführungswege zur Altersversorgung auf. In der Schicht 1 ist die Alterssicherung der Landwirte bzw. die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und die Rürup-Rente. In der Schicht 2 ist die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente angesiedelt. In der Schicht 3 findet man die privaten Lebens- und Rentenversicherungen.
- Abfindung
-
Eine komplette Kapitalabfindung innerhalb einer Riester-Rente ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Riesterrente wird als lebenslange Leibrentenzahlung ausgezahlt. Nur bei geringen Rentenansprüchen (unter 25€ mtl.). Aus dem gesamten Sparvermögen kann eine einmalige Abfindung gezahlt werden. Bis zu einer 30% igen Abfindung des Guthabens können an den Riester Sparer ausgezahlt werden.
- Abfindung Altersvorsorge
-
Abfindungen können innerhalb von Höchstbeträgen (2100 € ab 2008) in einer Riesterrente genutzt werden, um den größtmöglichen Sonderausgabenabzug zu erhalten. Sollten Arbeitnehmer Abfindung erhalten, erhöht diese regelmäßig das zu versteuernde Einkommen, eine Riester-Rente eignet sich somit auch hervorragend zum Steuern sparen.
- Abrufoption
-
Riesterrenten-Verträge beinhalten eine Abrufoption. Diese Abrufoption sieht vor, dass Versicherungsnehmer trotz länger laufenden Beitragszahlungen, ab dem 60. Lebensjahr die Riester-Rente vorzeitig abrufen können. Diese Abrufoptionen sind beitragsfrei und ziehen keine Stornoabzüge bei vorzeitigem Abruf nach sich.
- Abschlusskosten
-
Es werden Abschlusskosten bei der Beantragung der Riester-Rente fällig. Die Abschlusskosten werden derzeit in Prozent der zu zahlenden Gesamtbeiträge angegeben. Ab Mitte 2008 werden die Abschlusskosten im Produktinformationsblatt gesondert ausgewiesen.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
-
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen auch AVB´s genannt, liegen allen Riesterrentenabschlüssen zugrunde. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen wurden im Rahmen der Neuordnung des VVG 2008 geändert bzw. neu geordnet. Die neuen allgemeinen Versicherungsbedingungen wurden überarbeitet, um die Verbraucherrechte zu verbessern und zu stärken.
- Altersvorsorge Fonds
-
Altersvorsorge-Fonds sind Fonds, die speziell auf Altersvorsorge ausgerichtet sind. Es wird auf kurzfristige Anlageerfolge verzichtet, um langfristig stabile Erträge zu erwirtschaften. Altersvorsorge-Fonds sind im Verkauf von Altersvorsorge-Produkten nicht unbedingt ein Renner, da innerhalb einer Riester-Rente oftmals eine Auswahl von ausgewählten Fonds eine ausreichend gute Risikomischung erzielen.
- Altersvorsorgevermögen vererben
-
Das Altersvorsorgevermögen kann vererbt werden. Ist der Versicherungsnehmer verheiratet, kann durch eine Zusatzklausel das Altersvorsorgevermögen sinnvoll vererbt werden. Altersvorsorgevermögen kann an die Ehegatten oder Kinder unter 25 Jahren vererbt werden. Aus einer Riester-Rente kann auch ausserhalb der direkten Hinterbliebenen vererbt werden. Hierbei sind die geringeren Erbschaftssteuer-Freibetrage zu beachten. Staatliche Zulagen sind dann ebenfalls zurückzuführen
- Anbieterwechsel
-
Ein Anbieterwechsel einer Riester Rente ist generell immer möglich, im Sinne einer Übertragbarkeit von Altersvorsorgevermögen. Innerhalb der geltenden steuerlichen Fördergrenzen können Versicherungsnehmer einen Anbieterwechsel ins Auge fassen, sollte die bisher gewählte Gesellschaft nicht zu den renditestarken Anbietern gehören.
- Ansparphase
-
Als Ansparphase wird der Zeitraum ab Vertragsbeginn und der ersten Rentenzahlung aus einer Riester-Rente bezeichnet. Innerhalb der Ansparphase werden auf die gezahlten Beiträge erhebliche Steuervorteile gewährt. In der Ansparphase wird dem Versicherungsnehmer auf die gezahlten Beiträge ein Sonderausgabenabzug nach §10 Abs. 4a gewährt.
- Antragsteller
-
Als Antragsteller für eine Riester-Rente kommen nur natürliche Personen in Frage. Kapitalgesellschaften kommen als Antragsteller wegen der fehlenden Möglichkeit zum Sonderausgabenabzug nicht in Frage. Förderfähig sind alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge entrichten.
- Arbeitgeberwechsel
-
Ein Arbeitgeberwechsel tangiert die privat finanzierte Riester-Rente in keinster Weise. Arbeitgeberwechsel haben somit keinen Einfluss auf die Beitragszahlung.
- Arbeitslosigkeit
-
Bei einer eingetretenen Arbeitslosigkeit oder finanziellen Engpässen kann die Beitragszahlung ausgesetzt werden. Bei einer vorrübergehenden Arbeitslosigkeit sollte der Beitrag jedoch nur auf den tariflichen Mindestbeitrag reduziert werden, um zusätzliche Kostenbelastungen durch Stornoabzüge zu vermeiden.
- Attraktivität der Riester-Rente
-
Die Attraktivität der Riester-Rente steigt kontinuierlich an. Sobald ab 2009 die neue Abgeltungsteuer auf Kursgewinne von Wertpapieren und Investmentfonds greift, nimmt die Attraktivität der Riester- Rente (fondsgebunden) sogar nochmals zu. Kursgewinne auf Investmentfonds innerhalb einer Riester-Rente bleiben steuerfrei, auch über 2009 hinaus. Auch der kostengünstige Fondseinkauf durch die Steuervorteile, steigert die Attraktivität der Riester-Rente zusätzlich.
Stichwortverzeichnis
Ihr Kay Lüders